In den letzten Wochen haben zahlreiche Telekom-Kunden in Deutschland Werbebriefe des Anbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf in ihren Briefkästen vorgefunden. Die Telekom geht juristisch gegen die irreführende Kundenansprache der 1N Telecom GmbH vor.
Die Telekom und die Verbraucherzentralen sehen sich seit Anfang 2022 mit den irreführenden Werbebriefen der 1N Telecom GmbH konfrontiert. Bislang hat die Telekom jedes Anschreiben mittels einer einstweiligen Verfügung untersagt. Die Briefe sind persönlich adressiert und mit der aktuellen Festnetznummer versehen, wodurch der Eindruck entsteht, es handele sich um ein offizielles Schreiben der Deutschen Telekom über den Wechsel in einen neuen Tarif. Viele Kunden bemerken erst mit dem Erhalt der Kündigungsbestätigung der Telekom, dass sie durch die Rücksendung des unterschriebenen Angebots einen Anbieterwechsel beauftragt haben.
Die Verbraucherzentralen verzeichneten zuletzt einen deutlichen Anstieg der Zahl der Personen, die sich durch die Werbebriefe getäuscht fühlen. In den Beratungen machten sie deutlich, dass sie den Anbieter nicht wechseln wollten. Diese Erfahrung hat auch die Telekom in vielen tausend Fällen gemacht. Wir versuchen, die Kunden zu erreichen, deren Portierungsaufträge bei uns eingehen, um zu klären, ob ein Wechsel tatsächlich gewünscht ist. In mehr als 75 Prozent der Fälle ist dies genau das, was die Kunden nicht wollen.
In Deutschland gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist. Da 1N Telecom die Portierungsaufträge jedoch erst nach Ablauf dieser Frist an die Telekom übermittelt, wird den Kunden die Möglichkeit genommen, rechtzeitig zu widerrufen*. Das Düsseldorfer Unternehmen konfrontiert Kunden, die nicht wechseln wollen, mit einer Schadenersatzforderung, die sich meist im dreistelligen Bereich bewegt. Die Telekom hat diese Briefe auch durch das Landgericht Düsseldorf untersagen lassen.
Wir ermutigen Kunden, die eine Schadenersatzforderung erhalten, sich rechtlich beraten zu lassen, um gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist besteht weiterhin die Möglichkeit einer Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung. Letztere kann bis zu einem Jahr nach Kenntnisnahme erklärt werden. Die Anfechtung wegen Irrtums muss unverzüglich nach Kenntnisnahme erklärt werden.
Auch in Zukunft wird die Telekom weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel und Wege ausschöpfen, um zu verhindern, dass 1N Telecom Kunden in die Irre führt.
Update*
Der Ablauf des Widerrufsrechts setzt voraus, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Wird diese beispielsweise erst mit der Vertragsbestätigung versandt, beginnt die Frist erst ab diesem Zeitpunkt. Erfolgt keine Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
Quelle: https://www.telekom.com/de
