Verbraucherbeschwerden über zweifelhafte Vertriebsmethoden einzelner Energieunternehmen treten immer wieder auf. In der Vergangenheit gerieten unter anderem primastrom GmbH und voxenergie GmbH wegen umstrittener Vertragsabschlüsse und überraschender Preiserhöhungen in die Kritik.
Inzwischen berichten Verbraucher auch über vergleichbare Erfahrungen mit der nowenergy GmbH.
Das Unternehmen ist nach den vorliegenden Angaben am selben Standort wie voxenergie und primastrom ansässig. Nowenergy soll zur Unternehmensgruppe der primaholding GmbH gehören. Zudem bestehen nach öffentlich zugänglichen Angaben personelle Überschneidungen in der Geschäftsführung.
Verbraucher berichten von hartnäckigen Werbeanrufen. Teilweise sollen sich Anrufer als Mitarbeiter eines anderen Energieunternehmens oder sogar als Vertreter des bisherigen Versorgers ausgegeben haben. Im Gespräch werden offenbar besonders günstige Tarife und lange Preisgarantien angeboten.
Doch ist ein auf diese Weise zustande gekommener Vertrag wirksam? Und welche Möglichkeiten bestehen, sich davon zu lösen?
Ist ein telefonisch abgeschlossener Energievertrag wirksam?
Seit Juli 2021 müssen Energielieferverträge mit Haushaltskunden in Textform abgeschlossen werden. Eine rein mündliche Zustimmung am Telefon reicht daher grundsätzlich nicht aus.
Wenn Sie während eines Telefongesprächs lediglich mündlich zugestimmt, anschließend aber keine Vertragserklärung in Textform bestätigt haben, ist regelmäßig kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
Nach dem Telefonat kann Ihnen jedoch eine E-Mail oder SMS zugesandt werden, über die Sie den Vertragsabschluss bestätigen sollen. Haben Sie eine solche Bestätigung abgegeben, bestehen möglicherweise dennoch Widerrufs- oder Anfechtungsrechte.
Widerruf
Bei einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag besteht regelmäßig ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dies gilt beispielsweise für Verträge, die per E-Mail, SMS oder online bestätigt wurden.
Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich erst, nachdem der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Ist die Belehrung fehlerhaft oder unterblieben, kann sich der mögliche Widerrufszeitraum verlängern.
Anfechtung wegen Täuschung
In bestimmten Fällen kann eine Vertragserklärung angefochten werden, wenn sie durch eine arglistige Täuschung veranlasst wurde.
Das kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn sich ein Anrufer wahrheitswidrig als Mitarbeiter des bisherigen Versorgers ausgegeben oder falsche Angaben über Preise, Preisgarantien oder den bestehenden Vertrag gemacht hat.
Ob eine Anfechtung wirksam ist, hängt stets vom konkreten Einzelfall und den vorhandenen Nachweisen ab.
Datenschutz
Viele Betroffene fragen sich, woher die Anrufer ihre Kontakt-, Vertrags- oder Verbrauchsdaten haben.
Personenbezogene Daten dürfen nur auf einer rechtmäßigen Grundlage erhoben und verarbeitet werden. Nach der Datenschutz-Grundverordnung können Verbraucher Auskunft darüber verlangen, welche Daten gespeichert werden, aus welcher Quelle sie stammen, zu welchem Zweck sie verarbeitet und an welche Empfänger sie übermittelt wurden.
Was können Sie tun?
Wenn Sie sich von einem möglicherweise mit nowenergy geschlossenen Vertrag lösen möchten, kann ein Schreiben wie folgt formuliert werden:
Name: [Ihr Name]
Anschrift: [Ihre Anschrift]
Kunden- oder Vertragsnummer: [falls vorhanden]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Widerruf, Anfechtung und hilfsweise Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den möglicherweise mit Ihnen geschlossenen Energieliefervertrag.
Vorsorglich fechte ich meine Vertragserklärung wegen möglicher Täuschung an. Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens sowie die Beendigung des Vertrags schriftlich und teilen Sie mir das Beendigungsdatum mit.
Einer weiteren Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Das Schreiben sollte mit den persönlichen Daten ergänzt und nachweisbar versandt werden, beispielsweise per Einwurf-Einschreiben oder per E-Mail unter Aufbewahrung der Versandbestätigung.
Probleme mit nowenergy?
Sie sind nicht sicher, ob ein wirksamer Vertrag mit nowenergy zustande gekommen ist? Sie haben bereits widerrufen, angefochten oder gekündigt, erhalten jedoch keine Antwort? Oder haben Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?
Dann kontaktieren Sie uns: https://consult-mda.de/contact
